Die Pflegestufen der Pflegeversicherung nach SGB XI

Ansprechpartnerin
Frau Bettina Fejes
Sozialstation - Leitung
Tel.: 04462 4030
Fax: 04462 23015
E-Mail: fejes@drk-wittmund.de
DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund
Der Umfang der Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen eingeteilt. Die Einstufung orientiert sich daran, wie oft und wann die Hilfe benötigt wird und wie viel Zeit hierfür eine nicht als Pflegekraft ausgebildete Person durchschnittlich benötigt.
Berücksichtigt werden dabei die Grundpflege (Hilfe bei den Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität), die hauswirtschaftliche Versorgung sowie der Gesamtaufwand an Hilfeleistungen.
Hilfebedarf / Pflegestufe | Stufe I (*1) | Stufe II (*2) | Stufe III (*3) |
Bei der Grundpflege | bei wenigstens zwei Verrichtungen mindestens zu einer Tageszeit | mindestens zu drei Tageszeiten | rund um die Uhr, auch nachts |
Täglicher Aufwand für die Grundpflege | mehr als 45 Minuten | mindestens 120 Minuten | mindestens 240 Minuten |
Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung | mehrfach in der Woche | mehrfach in der Woche | mehrfach in der Woche |
Durchschnittlicher täglicher Aufwand für die Hilfe gesamt | mindestens 90 Minuten | mindestens 180 Minuten | mindestens 300 Minuten |
(*1) Menschen mit erheblicher Pflegebedürftigkeit
(*2) Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit
(*3) Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit
In der Umgangssprache gibt es noch die Pflegestufe 0. Diese bezieht sich auf Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz. Häufig ist das bei demenzerkrankten Personen der Fall. Der MDK beurteilt dieses anhand eines speziellen Kriterienkataloges.
Durch diese Einstufung sollen Hilfebedürftige, die aufgrund einer Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung (erheblichen) Betreuungsbedarf haben, aber noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, ebenfalls Pflegeleistungen erhalten können.