Die Tagespflege des DRK.
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Die Pflegestufen der Pflegeversicherung nach SGB XI

Frau Bettina Fejes

Ansprechpartnerin

Frau Bettina Fejes
Sozialstation - Leitung 

Tel.: 04462 4030
Fax: 04462 23015
E-Mail: fejes@drk-wittmund.de

DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund

Der Umfang der Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen eingeteilt. Die Einstufung orientiert sich daran, wie oft und wann die Hilfe benötigt wird und wie viel Zeit hierfür eine nicht als Pflegekraft ausgebildete Person durchschnittlich benötigt.

Berücksichtigt werden dabei die Grundpflege (Hilfe bei den Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität), die hauswirtschaftliche Versorgung sowie der Gesamtaufwand an Hilfeleistungen.

     

Hilfebedarf / PflegestufeStufe I (*1)Stufe II (*2)Stufe III (*3)
Bei der Grundpflegebei wenigstens zwei Verrichtungen mindestens zu einer Tageszeitmindestens zu drei Tageszeitenrund um die Uhr, auch nachts
Täglicher Aufwand für die Grundpflegemehr als 45 Minutenmindestens 120 Minutenmindestens 240 Minuten
Bei der hauswirtschaftlichen Versorgungmehrfach in der Wochemehrfach in der Wochemehrfach in der Woche
Durchschnittlicher täglicher Aufwand für die Hilfe gesamtmindestens 90 Minutenmindestens 180 Minutenmindestens 300 Minuten

(*1) Menschen mit erheblicher Pflegebedürftigkeit
(*2) Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit
(*3) Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit

 

In der Umgangssprache gibt es noch die Pflegestufe 0. Diese bezieht sich auf Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz. Häufig ist das bei demenzerkrankten Personen der Fall. Der MDK beurteilt dieses anhand eines speziellen Kriterienkataloges.

Durch diese Einstufung sollen Hilfebedürftige, die aufgrund einer Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung (erheblichen) Betreuungsbedarf haben, aber noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, ebenfalls Pflegeleistungen erhalten können.