Kurse-Fortbildung-Pflege-Buehnenbild.jpg
Sach- und GeldleistungenFahr-Dienst

Sie befinden sich hier:

  1. Sozialstation
  2. Pflegeversicherung
  3. Fahr-Dienst

Fahrdienst

Frau Bettina Fejes

Ansprechpartnerin

Frau Bettina Fejes
Sozialstation - Leitung 

Tel.: 04462 4030
Fax: 04462 23015
E-Mail: fejes@drk-wittmund.de

DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund

Das Angebot

Mit unserem Fahr-Dienst kommen Sie sicher an Ihr Ziel.
Auch mit einem Roll-Stuhl oder einem anderen Hilfs-Mittel.
Der Fahr-Dienst bringt Sie zur Arbeit oder zum Arzt.
Oder zu einem Freund.

Wir bringen Sie an viele Orte.

Zum Beispiel:

  • Zum Arbeits-Platz.
  • Zum Arzt oder zum Kranken-Haus.
  • Zur Kur oder in eine Fach-Klinik für Erholung.
  • Zu einer Veranstaltung.
  • Zu einem Ausflug.
  • Es gibt auch Betreutes Reisen.
  • Zum Einkaufs-Laden.
  • Zu Freunden oder einem Mitglied der Familie.

Nicht jeder Mensch hat ein Auto.
Viele Menschen möchten oder können nicht mehr selbst fahren.
Weil sie zu alt sind oder krank oder behindert.
Diesen Menschen hilft das Deutsche Rote Kreuz.
Mit einem Fahr-Dienst.
Sie möchten an einen Ort und kommen selbst nicht dort hin?
Dann bringen wir Sie sicher an das Ziel und wieder zurück.

Frau Dörthe Stolz

Ansprechpartnerin

Frau Dörthe Stolz
Sozialstation - Abrechnung

Tel.: 04462 4030
Fax: 04462 23015
E-Mail: stolz(at)drk-wittmund.de

DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund

Preise

Die Preise sind in jeder Stadt anders.
Bitte fragen Sie das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt nach den Angeboten.

Vielleicht bekommen Sie eine Unterstützung für den Fahr-Dienst.
Fragen Sie das Sozial-Amt oder die Kranken-Kasse oder die Pflege-Versicherung.
Vielleicht werden Kosten übernommen.

Soziale Sicherung für Pflegende

Nicht nur Familienangehörige, wie z.B. Großeltern oder Kinder können Pflegepersonen sein, sondern auch andere Personen, wie z.B. Freunde oder Nachbarn, die nicht erwerbsmäßig pflegen.

Erbringt die Pflegeperson mindestens 14 Stunden Hilfeleistung in der Woche und arbeitet nicht mehr als 30 Stunden in dieser, kann eine Altersabsicherung abgeschlossen werden. Diese muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt werden. Für die Pflegeperson wird dann ein Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt, der sich nach der Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person richtet. Außerdem ist der Pflegende während seiner Tätigkeit gesetzlich unfallversichert.

Weitere Zuschüsse

Für den pflegebedingten Umbau der Wohnung gibt es weitere Zuschüsse, die über die normalen Pflegeleistungen hinausgehen. Ein angemessener Eigenanteil wird aber ebenfalls berücksichtigt. Die Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn Finanzierungsleistungen der anderen Sozialleistungsträger ausscheiden.