Die Haushaltshilfen der DRK-Sozialstation

Ansprechpartnerin
Frau Bettina Fejes
Sozialstation - Leitung
Tel.: 04462 4030
Fax: 04462 23015
E-Mail: fejes@drk-wittmund.de
DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund
Was sind Haushaltshilfen?
Die Haushaltshilfen umfassen alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie z.B. Kinderbetreuung, Essenzubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege etc.
Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils individuellen, tatsächlichen Hilfebedarf.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe kann durch folgende Leistungsträger gewährt werden:
- Die gesetzliche Krankenversicherung (§ 38, § 23, § 24, § 41 SGB V)
- Die gesetzliche Unfallversicherung (§ 42 SGB VII)
- Die gesetzliche Pflegeversicherung (§ 36 SGB XI)
- Die Sozialhilfe (§ 70 SGB XII)


Ansprechpartnerin
Frau Dörthe Stolz
Sozialstation - Abrechnung
Tel.: 04462 4030
Fax: 04462 23015
E-Mail: stolz(at)drk-wittmund.de
DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Mühlenstraße 27A
26409 Wittmund
Wann kann ich Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?
Die Haushaltshilfe kann in Anspruch genommen werden:
- während einer Krankenhausbehandlung
- während einer medizinischen Vorsorgeleistung
- während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme
- während einer Mutter-Kind-Kur
aber nur, wenn die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und keine andere Person, die im Haushalt lebt diesen weiterführen kann.
- während Schwangerschaft und Entbindung.
- Die Haushaltshilfe kann auch in Anspruch genommen werden, wenn für Sie eine Pflegestufe zugrunde liegt. (Hauswirtschaftliche Versorgung nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 SGB XI)
Wie geht es weiter?
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin:
Tel.: 04462 4030 oder E-Mail: pflege(at)drk-wittmund.de.
Gern besuchen wir Sie auch Zuhause für ein unverbindliches Beratungsgespräch.